Englisches Sprachcamp – AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Anmelde-, Rücktritts- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Erziehungsberechtigte dem Veranstalter, der Sprachenschule Whisell van Deventer, den Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme ihrer Tochter/ihres Sohnes beim Englisch Sprachcamp/English Summercamp gemäß der Leistungsbeschreibung und Erläuterung auf der Webseite des Veranstalters verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen und Übersenden des Anmeldeformulars auf der Website des Veranstalters online, per Post, Fax oder E-Mail an:
Sprachenschule Whisell van Deventer, Bgm.-Lamberth-Str. 11, 68519 Viernheim, sprachenschule@whisell.de, Fax: 06204-919211.
Der Vertrag kommt mit den Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung.
§ 2 Anzahlung/Zahlungsfristen
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten eine Anzahlung für das Englisch Sprachcamp/English Summercamp in Höhe von 345,- innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu überweisen. Der restliche Betrag ist spätestens 60 Tage vor Beginn des Englisch Sprachcamps/English Summercamps zu überweisen.
§ 3 Rücktritt des Teilnehmers vor Reisebeginn/Stornokosten
Der Erziehungsberechtigte kann jederzeit vor Beginn des Englisch Sprachcamps/English Summercamps von dem Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Erziehungsberechtigte vor Beginn der Veranstaltung zurück oder erscheint der Teilnehmer nicht zu der Veranstaltung, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, sofern der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt im Sinne des § 651 j BGB vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen seiner Leistungen berücksichtigt.
Insbesondere ist berücksichtigt, dass es sich um Gruppen mit jeweils definierter Mindest- und Höchstteilnehmerzahl von jeweils sechs Personen handelt und die Organisation daher die Teilnahme aller Teilnehmer voraussetzen muss.
Die Entschädigung wird daher nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bis zu 89 Tage vor der Veranstaltung 50 % des Gesamtpreises;
Ab 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung 70 % des Gesamtpreises;
Ab 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % des Gesamtpreises.
Diese Entschädigung wird auch fällig im Falle von Krankheit oder Unfall. Es wird daher empfohlen, in Hinblick auf die genannten Beträge eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Sollte der Erziehungsberechtigte eine solche nicht abschließen, trägt er das Kostenrisiko worauf hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.
Nimmt der Teilnehmer Leistungen des Veranstalters aufgrund vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur teilweise in Anspruch, so besteht für den kein Erstattungsanspruch für diese Leistungen. Dies gilt auch bei Krankheit oder Unfall. Auch für diese Risiken wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Bereits geleistete Zahlungen und Anzahlungen werden auf die Entschädigung angerechnet. Liegt die Summe der Anzahlungen und Zahlungen über der Entschädigung, so erfolgt unverzüglich eine entsprechende Rückerstattung.
§ 4 Kündigung des Vertrages durch die Sprachenschule Whisell van Deventer
Die Sprachenschule Whisell van Deventer ist den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Veranstaltung abzusagen:
a) Nachhaltiges Stören der Veranstaltung, grob respektloses oder sonstiges unangemessenes Verhalten gegenüber der Lehrkörper, oder sonstiger Aufsichtspersonen vor Ort, beziehungsweise der anderen Teilnehmer. Für den Fall der Kündigung des Vertrages aus den genannten Gründen ist der Veranstalter zum Ausschlusse des Teilnehmers von der Veranstaltung berechtigt und es steht dem Veranstalter der vertraglich vereinbarte Preis in voller Höhe zu.
b) Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Sprachenschule Whisell van Deventer behält sich vor, bei Nichterreichen der notwendigen Anmeldungen die gesamte Veranstaltung bis maximal 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. In diesem Fall wird die Anzahlung ohne Abzug unverzüglich zurückerstattet. Die Sprachenschule Whisell van Deventer verpflichtet sich im Fall der Nichtdurchführung der Veranstaltung die Teilnehmer davon in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus gehende Schadensersatz- oder Regressansprüche werden ausgeschlossen.
§ 5 Teilnehmerersatz
Der Teilnehmer hat das Recht, eine Ersatzperson in den bestehenden Vertrag eintreten zu lassen, sofern hiergegen seitens des Veranstalters keine in der Person der Ersatzperson liegenden Gründe entgegenstehen. Der Ersatzvertragspartner hat in diesem Falle einem diesem Vertrag gleich lautenden Vertrag zu unterzeichnen. Sollten durch den Personenwechsel zusätzliche Kosten entstehen, werden diese dem ursprünglichen Teilnehmer in Rechnung gestellt.
§ 6 Ausfall / Abbruch der Veranstaltung
Kann ein gebuchtes Camp aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht stattfinden, so hat der Teilnehmer Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder Erstattung des bezahlten Veranstaltungspreises abzüglich zu diesem Zeitpunkt schon geleisteter Leistungen. Weitergehende Ansprüche sowie Ansprüche wegen Ausfalls oder Abbruchs aufgrund von Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 7 Mängelanzeige
Stellt der Erziehungsberechtigte während der Durchführung der Veranstaltung vermeintliche Mängel fest, ist er verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber dem Veranstalter bzw. dessen Beauftragten vor Ort mitzuteilen damit diese behoben werden können. Der Veranstalter macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Erziehungsberechtigte keine Gewährleistungsrechte herleiten kann, wenn die Mängelanzeige vor Ort unterbleibt.
§ 8 Minderjährige Teilnehmer
Bei minderjährigen Teilnehmern obliegt dem Veranstalter die Aufsichtspflicht. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Veranstalter von gesundheitlichen Einschränkungen des Teilnehmers (beispielsweise Allergien oder gesundheitliche Schwächen, ADS, usw.) durch genaue Angabe im Anmeldeformular unter dem Stichpunkt Allergien/Sonstiges schriftlich vor Beginn der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten ausdrücklich dass der Teilnehmer befähigt ist, an der Veranstaltung problemlos teilzunehmen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet ausschließlich für eigenes Verschulden während des Zeitraums der Veranstaltung. Er haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die auf der Hin- oder Rückreise zum oder vom Veranstaltungsort auftreten. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Diebstahl oder Beschädigung vom Eigentum der Teilnehmer.
§ 10 Fotos und Videomaterial
Wir behalten uns vor, Fotos vom Englisch Sprachcamp/English Summercamp für Werbemittel und für unsere Webpage zu verwenden; dabei wird die Anonymität der Teilnehmer gewahrt und es werden keine Namen veröffentlicht. Etwaige Videoprojekte aus den Camps werden wir auf Youtube für Sie zur Verfügung stellen.
§ 11 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Auf die Durchführung der Veranstaltung wird ausschließlich deutsches Recht angewendet. Als Gerichtsstand für alle Angelegenheiten wird Mannheim vereinbart.
§ 12 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die betroffene Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.
Jegliche Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden über die Entbehrlichkeit des Schriftformerfordernisses.